Onlinehandel-Berater-Steuern

Onlinehandel und Steuern

  • Einkommensteuer und Gewerbesteuer

  • Umsatzsteuer

Onlinehandel und Steuern

Soweit ich selbständig als Unternehmer tätig bin, unterliege ich der einkommensteuer-, gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig.

Speziell aus umsatzsteuerlicher Sicht ist man Unternehmer, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt wird. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Dabei ist im Gegensatz zum ertragsteuerlichen Begriff des Gewerbetreibenden eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Auch auf die private Vermögensverwaltung oder die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Tätigkeit wird nicht abgestellt.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer beim Online-Handel

Bei der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ergeben sich keine Besonderheiten. Die Einkommensteuer und auch die Gewerbesteuer werden auf den Gewinn aus dem Onlinehandel berechnet. Die Gewerbesteuer bleibt bis zu einem Gewinn bis zu 24.500 Euro nicht erhoben bzw. der sog. Gewerbeertrag wird um diesen Betrag gekürzt. Die Gewerbesteuer wird dann anteilig bis maximal zur gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.

Umsatzsteuer beim Online-Handel

Umsatzsteuer wird erhoben, wenn ein Unternehme im Rahmen seines Unternehmens (Onlinehandel) Umsätze tätigt. Sofern nicht die Kleinunternehme-Regelung gewählt wird oder gewählt werden kann, muss der Unternehmer also Umsatzsteuer auf seine Umsätze bezahlen. Eine Tätigkeit wird als unternehmerisch angesehen, wenn sie nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen betrieben wird. Dh. wenn ein Onlinehändler regelmäßig einen Gegenstand alle zwei Wochen verkauft, ist die nachhaltig im Sinne der Umsatzsteuer. Auch die nachhaltige Versteigerung von privat erworbenen Gegenständen im großen Umfang ist als unternehmerische Tätigkeit anzusehen. Diese wird er den Kunden weiter belasten. Doch der Onlinehändler muss darauf, wer seine Kunden sind. Handelt es sich um private Abnehmer im EU-Ausland muss er deutsche Umsatzsteuer berechnen. Gegebenenfalls muss er sich im EU-Ausland umsatzsteuerlich registrieren lassen und statt der deutschen Umsatzsteuer ausländische Umsatzsteuer berechnen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Warenlieferung innerhalb der EU stattfindet und sein Jahresumsatz im Bestimmungsland eine bestimmte Grenze (sog. Lieferschwelle, variiert zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten) überschreitet. Lieferungen ist das Drittland sind für den Unternehmer hingegen grundsätzlich umsatzsteuerfrei.

Wichtig ist, dass auch Onlinehändler verpflichtet sind ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Was hierbei zu beachten ist, können Sie dem beigefügten PDF-Dokument entnehmen.

  • Der sog. Kleinunternehmer genießt eine Ausnahmestellung: Er ist von der Umsatzsteuer befreit. Um als Kleinunternehmer zu gelten, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem darf der Brutto-Jahresumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres einen Betrag von 17.500 Euro nicht übersteigen, sowie der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres nicht größer sein als 50.000 Euro. Der Verkäufer darf weder in seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, noch die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Auf Antrag kann dieser allerdings auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten.
  • Auf den Rechnungen, die der Powerseller von eBay für dessen elektronische Dienstleistungen erhält, ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen, weil eBay in Luxemburg ansässig ist. Der inländische Powerseller muss die Umsatzsteuer für diese Leistungen aber an das zuständige Finanzamt melden und kann sich gleichzeitig grundsätzlich die Vorsteuer in gleicher Höhe anrechnen. Achtung: Auch die Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer für die Leistungen von eBay abführen, dürfen aber keine Vorsteuer geltend machen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen