Onlinehandel-Berater-Bussgeld

Geldbußen im Onlinehandel

  • Hat eine Vernachlässigung der steuerlichen Pflichten Folgen für mich?

Onlinehandel und Geldbuße

Hat eine Vernachlässigung der steuerlichen Pflichten Folgen?

Kommt der Online-Händler seinen steuerlichen Pflichten nicht nach, gibt es ein böses Erwachen, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Und das sind längst keine Einzelfälle mehr. Die Steuerfahndung hat verstärkt den Internethandel ins Visier genommen, um dem Steuerausfall durch Schwarzhandel zu begegnen. Auf der Suche nach Schwarzhändlern durchforsten sie mit Hilfe des Programms „Xpider“ das Internet. Mit dieser Suchmaschine können Informationen gesammelt, die Daten analysiert und mittels spezieller Rechenoperationen nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden. Dies geschieht vollautomatisiert, so dass in kurzer Zeit riesige Datenmengen ausgewertet werden können und so trotz der Vielzahl von angemeldeten Gewerbetreibenden bei Internetauktionshäusern die schwarzen Schafe relativ schnell gefunden werden.

Bei eBay gibt beispielsweise die Kundenbewertung Auskunft über die Anzahl der Verkäufe und die Häufigkeit der Veräußerung von Neuwaren, während über „andere Artikel des Verkäufers“ nachvollzogen werden kann, mit welchen Waren der Verkäufer noch handelt. Eine hohe Verkaufsanzahl und vermehrte Verkäufe von Neuwaren sind Indizien für die Gewerblichkeit. Durch Kontrollmitteilungen an das Finanzamt können weitere Rückschlüsse gezogen werden. Anonyme E-Mailadressen schützen die Verkäufer nicht, denn auf Verlangen der Steuerfahndung müssen die Daten der Händler offen gelegt werden.

Neben dieser Suchmaschine werden in den Finanzämtern neuerdings auch verstärkt Mitarbeiter zur Internetrecherche abkommandiert. Weitere Möglichkeiten Schwarzhändler zu entlarven bieten Betriebsprüfungen bei den Auktionshäusern. So lässt sich beispielsweise Anhand der Höhe der gezahlten Provisionen erkennen, ob Kunden viel verkauft haben.

Werden schwarze Schafe erwischt, müssen sie die angefallenen Steuern nachzahlen. Dazu kommen noch aufgelaufene Zinsen. Zusätzlich wird die Nichtabgabe von Steuererklärungen von den Behörden als Steuerordnungswidrigkeit oder als Steuerhinterziehung entsprechend geahndet.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen